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Soforthilfe bei Abmahnung
Schutz für Ihren Onlinehandel
AGB Aktualisierungen
Einmalig oder als Flatrate
Internetrecht und Abmahnungen ist ein Themenkomplex, der viele Mandanten beschäftigt. Sei es, weil sie gewerbliche Händler bei amazon, ebay, yatego ....sind oder weil sie aus Versehen ein urhheberrechtlich geschütztes Bild benutzt haben oder auch weil durch Nutzung eines Tauschbörsenprogramms plötzlich eine Abmahnung in das Haus geflattert kommt.
Ob falsche AGB oder Widerrufsbelehrung, irreführende Werbung oder unvollständiges Impressum - die Fallstricke für gewerbliche Händler sind zahlreich. Abmahnung, Gegenabmahnung, einstweilige Verfügung, Abschlusserklärung; Schreckensszenarien für jeden Händler, der eigentlich nur Schuhe, Parfüm oder Autoteile verkaufen wollte.
Vielleicht ist unser Updateservice das richtige für Sie. Informieren Sie sich unter der Rubrik "Updateservice" zu diesem Angebot. Gerne schicken wir Ihnen auch weiterführende Informationen zu.
Die Informationsflut in diesem Bereich führt dazu, dass eine normale Anwaltsseite dies nicht mehr adäquat und transparent für den Mandanten darstellen kann. Aus diesem Grund hat sich die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen dazu entschlossen, dieses Portal allein diesem Themenkomplex zu widmen.
Wir freuen uns, dass Sie nun den Weg auf diese Portal gefunden haben und hier nützliche Informationen vorfinden werden. Gerne stehen wir Ihnen unter unserer Servicerufnummer für weitere Fragen zur Verfügung. Natürlich können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.09.2011, 6 U 54/11 für Wettbewerbssachen entschieden, dass im Falle der Wiederholungsgefahr Begehungsort der Ort sei, an dem die behauptete Verletzungshandlung begangen worden bzw. ihr Erfolg eingetreten ist. Dies gelte auch bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzte
Das LG Bochum hat nun nochmals entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn ein ebay Verkäufer die Widerrufsbelehrung oder die AGB auf der mich-Seite platziert. Es hilft auch nicht, darauf in der Artikelbeschreibung hinzuweisen.
Der BGH hat mir Urteil vom 25.01.2012 entschieden, dass innerhalb der Widerrufsadresse statt einer Straße auch eine Postfachadresse genannt werden durfte.
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Frau Anna Bauser durch die Rechtsanwälte Diesel Schmitt, Ammer vor. Abgemahnt wird diesmal ein Amazon Händler.
Die Abmahnerin svh24.de GmbH gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem LG Bochum nach eingelegtem Widerspruch trotz geäußerter Bedenken zum möglichen Rechtsmissbrauch durch das OLG Hamm.
Uns ist bekannt geworden, dass Frau Patrizia Deiana weiter über die Kanzlei Schöninger, May, Wendle, kleine Händler abmahnen lässt. Interessant ist dabei der Umstand, dass.....