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Soforthilfe bei Abmahnung
Schutz für Ihren Onlinehandel
AGB Aktualisierungen
Einmalig oder als Flatrate

Internetrecht und Abmahnungen ist ein Themenkomplex, der viele Mandanten beschäftigt. Sei es, weil sie gewerbliche Händler bei amazon, ebay, yatego ....sind oder weil sie aus Versehen ein urhheberrechtlich geschütztes Bild benutzt haben oder auch weil durch Nutzung eines Tauschbörsenprogramms plötzlich eine Abmahnung in das Haus geflattert kommt.
Ob falsche AGB oder Widerrufsbelehrung, irreführende Werbung oder unvollständiges Impressum - die Fallstricke für gewerbliche Händler sind zahlreich. Abmahnung, Gegenabmahnung, einstweilige Verfügung, Abschlusserklärung; Schreckensszenarien für jeden Händler, der eigentlich nur Schuhe, Parfüm oder Autoteile verkaufen wollte.
Vielleicht ist unser Updateservice das richtige für Sie. Informieren Sie sich unter der Rubrik "Updateservice" zu diesem Angebot. Gerne schicken wir Ihnen auch weiterführende Informationen zu.
Die Informationsflut in diesem Bereich führt dazu, dass eine normale Anwaltsseite dies nicht mehr adäquat und transparent für den Mandanten darstellen kann. Aus diesem Grund hat sich die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen dazu entschlossen, dieses Portal allein diesem Themenkomplex zu widmen.
Wir freuen uns, dass Sie nun den Weg auf diese Portal gefunden haben und hier nützliche Informationen vorfinden werden. Gerne stehen wir Ihnen unter unserer Servicerufnummer für weitere Fragen zur Verfügung. Natürlich können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Uns liegt eine Abmahnung der Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil gegenüber einenm ebay Verkäufer vor, der innerhalb der Widerrufsbelehrung die sog. 40 Euro Klausel verwendet haben soll, ohne hierfür eine vertragliche Vereinbarung begründet zu haben.
Neben diversen Erinnerungsschreiben wegen ausstehender Abmahnkosten mahnt der Abmahner Christian Poppe bereits abgemahnte Händler neu wegen des gleichen Verstoßes ab.
Uns liegt eine Schreiben der Rechtsanwälte Haase & Poppe vom 04.05.2012 vor, indem ein abgemahnter Wettbewerber erinnert wird, dass noch keine Unterlassunsgerklärung abgegeben wurde und auch noch keine Zahlung erfolgt sei.
Nach neuesten Erkenntnissen hat der Abmahner Christian Poppe nun einen eigenen ebay Shop und verkauft dort Waren aus unterschiedlichsten Segmenten. Der Verdacht der rechtsmssbräuchlichen Abmahnung wird nach unserer Auffassung dadurch nur erhärtet.
Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir Kenntnis von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer im Auftrag des Herrn Markus Wagner gegenüber einem ebay Händler, der seine ebay Verkäufe als "Schein-Privater" deklarierte.
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Christian Poppe aus Göttingen vor. Wir berichteten bereits über die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Haase & Poppe im Auftrag des Herrn Christian Poppe. Der Abmahner berühmt sich einer Wettbewerberstellung und fordert Unterlassung und