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RechtsanwälteSagsöz & Euskirchen
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Wegbeschreibung
Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, dann ist es nach §4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unerlässlich, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da die Zeit läuft:
Innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, wenn Sie gegen diese Kündigung vorgehen möchten. Danach erhobene Klagen kann das Arbeitsgericht nach §5 (KSchG) nur noch unter sehr engen Voraussetzungen zulassen.
Vermeiden Sie unter allen Umständen Ihre Rechtsverteidigungsmöglichkeit wegen einer nicht beachteten Frist (!) zu verlieren.
Wir beraten sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts wie z.B.
Innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, wenn Sie gegen diese Kündigung vorgehen möchten. Danach erhobene Klagen kann das Arbeitsgericht nach §5 (KSchG) nur noch unter sehr engen Voraussetzungen zulassen.
Vermeiden Sie unter allen Umständen Ihre Rechtsverteidigungsmöglichkeit wegen einer nicht beachteten Frist (!) zu verlieren.
Wir beraten sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts wie z.B.
- Kündigungsschutz
- Mobbing
- Arbeitslohnklagen
- Zeugniserteilung
- Mitbestimmungsrecht