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Wegbeschreibung

Verkehrsrecht

Wie schnell ist es geschehen: Da ist jemand nur eine Sekunde unaufmerksam, schon hat es "geknallt". Der erste Gedanke: Hoffentlich ist niemandem etwas Ernsthaftes passiert!

Aber auch bei kleinen Verletzungen oder reinem Sachschaden beginnt der Ärger jetzt erst richtig. Viele Laufereien und viel Wartezeit für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Mindestens genau soviel Aufwand für die Reparatur des Autos und den Mietwagen. Telefonate, Lohnausfall und sonstige Kosten.

Und dann wird zu allem Überfluss noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet!

Wer muss das alles bezahlen? Welche Ansprüche habe ich? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? In welcher Höhe? Wie kann ich mich gegen das Bußgeldverfahren wehren?

Da diese wie auch viele andere verkehrsrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar.

Ist der Unfall geschehen, ergeben sich in der Praxis vielfältige und nicht immer leicht überschaubare Rechtsverhältnisse. Es gibt die beteiligten Fahrzeugführer, die aber nicht personengleich sein müssen mit den Eigentümern und Haltern der Fahrzeuge. Es können Insassen oder Außenstehende beteiligt gewesen sein. Hinter einigen Beteiligten stehen zunächst unsichtbar deren Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt.

Hier einige Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:

  1. Unfallstelle sichern. Sofort die Polizei (s.u.) und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  2. Kühlen Kopf bewahren. Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen und insbesondere keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  3. Nichts verändern bevor die Polizei eintrifft. Bei Bedarf Skizze anfertigen oder fotografieren (zB. auch Handy mit Foto-Funktion).
  4. Zeugenadressen notieren.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Am Besten ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten zeitnah zum Rechtsanwalt.
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte direkt vor Ort.
  7. Lassen Sie sich vor Ort von niemandem beeinflussen.
  8. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung, zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung ist in der Regel nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen. Die Versicherung darf nur Kontakt mit Ihrem Verkehrsanwalt aufnehmen!
In jedem Fall sollte man sich erfahrungsgemäß nicht auf das mündliche Schuldeingeständnis des Unfallgegners verlassen. Auf wundersame Weise erinnert sich der Unfallgegner einige Tage nach dem Unfall oft nicht mehr an sein Schuldeingeständnis. Wenn dann keine Zeugen am Unfallort sind, dann wird zumindest die Schadensregulierung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Auf keinen Fall sollte man auch nicht selber vor Ort Schuldeingeständnisse ablegen oder sich gar zu bestimmten Schadensersatzleistungen verpflichten. Es besteht aber auch kein Anlass, mit anderen Beteiligten über die Schuldfrage zu streiten; das sollte hinterher in aller Ruhe geklärt werden.

Tipp: Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen können? Ebenso ist zum Beispiel der Nutzungsausfall ein Posten, der von Nichtfachleuten in der Regel nicht eingefordert wird. Dies schlicht wegen mangelnder Kenntnis.

Durch unsere Beauftragung entstehen dem Mandaten dann keine Kosten, wenn die Gegenseite am Unfall die Alleinschuld trägt. Ebenso ist bei vorhandener Verkehrs- Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko gegeben.