AGB & Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zu dem gewerblichen oder privaten Kunden. Die rechtlichen Anforderungen an AGB sind streng, gerade bei Geschäften mit privaten Kunden. Die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen von falschen AGB sind für den jurisitischen Laien nicht vorhersehbar. In vielen Gerichtsbezirken, wie bsp. dem OLG Hamm, gilt, dass fehlherhafte AGB zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründen, welcher Wettbewerber zum Ausspruch einer kostenpflichtigen Abmahnung berechtigen. Jeden Tag ergehen neuen Urteile oder einstweilige Verfügungen, die im Wege des fliegenden Gerichtsstandes bundesweit Bedeutung haben.

Wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, dann lassen Sie diese unbedingt auf deren Aktualität hin von einem versierten Anwalt überprüfen. Das gilt erst Recht, wenn Sie die AGB nicht von einem Anwalt erstellt haben lassen, sondern die AGB aus dem Internet kopiert oder selbst zusammengestellt haben.

Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Natürlich erstellen wir Ihnen auch gerne komplett neue AGB und pflegen diese in Rahmen unseres Update-Service.

Wenn Sie fragen, ob dieser Aufwand überhaupt nötig ist, da die Verwendung von AGB gar nicht vorgeschrieben ist, so stimmt dies nicht ganz. Richtig ist, dass Sie keine AGB im eigentlichen Sinne benötigen. Als gewerbliche Verkäufer müssen Sie jedoch gewisse Informationspflichten erfüllen. So müssen Sie gemäß § 246 EGBGB über den Vertragsschluss, die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, die Speicherung des Vertragstextes usw. belehren. Weiterhin müssen Sie bei Verwendung der 40 Euro Klausel in der Widerrufsbelehrung eine Kostentragungsregelung vorrätig halten.
Dies all geschieht am zweckmäßigsten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Widerrufsbelehrung
Das El Dorado der Abmahnanwälte oder wichtiges Recht des Verbrauchers. Entscheiden Sie selbst, wie Sie mit diesem Thema umgehen wollen.

Fakt ist, dass Sie im Fernabsatzhandel privaten Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und ordnungsgemäß darüber belehren müssen. Fehler sind hier schnell gemacht. Das Verwenden einer Telefonnummer, die 40-Euro Klausel, falsche Paragrapenkette, 14 Tage, 1 Monat oder 30 Tage Widerrufsfrist. Sie alle kennen die Berichterstattung über entsprechende Abmahnungen.

Die gültige Widerrufsbelehrung erfährt ständig Änderungen durch den Gesetzgeber.

Aktuell gibt es seit August 2011 eine neue Widerrufsabelerhung, die innerhalb von 3 Monaten umzusetzen ist. Wer danach noch die alte oder eine eine ganz uralte Belehrung oder eine "selbstgestrickte" Belehrung verwendet, ist akut abmahngefährdet.


Wir beraten Sie gerne. Informieren Sie sich auf diesem Portal auch über unseren Update-Service, der Sie ständig auf dem Laufenden hält und dafür sorgt, dass Sie sich sorgenfrei um Ihren Handel kümmern können, während wir uns um die Aktualität Ihrer Rechtsterxte kümmern.


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